ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 ALLGEMEINES

Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) als Bestandteil Ihres Kaufvertrages an. Die AGB und unsere Preise können Sie auch in den Aushängen im Foyer des Großen Hauses sowie im Internet nachlesen. Die AGB gelten für die Veranstaltungen des Landestheaters Eisenach, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter, an denen das Landestheater Eisenach beteiligt ist. Für Abonnements des Landestheaters Eisenach gelten gesonderte Zusatzbedingungen. Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.

2 EINLASS

Die Abendkasse ist in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Zu spät eingetroffene Besucher werden mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Beginn der Vorstellung geändert wurde. Der Besucher kann gegenüber dem Landestheater Eisenach keinerlei Ansprüche geltend machen. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus der Spielstätte und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann.

3 GARDEROBE

Für die Aufbewahrung der Garderobe bei den Veranstaltungen des Landestheaters Eisenach wird keine Gebühr erhoben. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Für Inhalte abgegebener Garderobe, Taschen u.a. wird keine Haftung übernommen.

4 HAFTUNG

Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet das Landestheater Eisenach für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 250 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

5 KARTENVERKAUF / RÜCKGABE / VERLUST

5.1. THEATERKASSE / TOURISTINFO EISENACH

Für den gesamten veröffentlichten Spielplan können Karten an der Theaterkasse  und an der Touristinfo Eisenach erworben werden. Die Karten können in bar, mit  EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.

Für die Veranstaltungen des Landestheaters Eisenach gibt es unterschiedliche Sitzpläne und Preiskategorien. Bei ausgewählten Veranstaltungen können Zuschläge erhoben werden.

Karten können im Regelfall bis zu zwei Werktage vor der entsprechenden Veranstaltung nur an der Theaterkasse zurückgegeben werden. Der Käufer bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 3 Euro pro Karte als Gutschein erstattet. Eine Rückgabe der Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen (Gastspiele, Weihnachten, Silvester und Neujahr) ist ausgeschlossen. Bei Verlust kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Inhaber der Originalkarte hat Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Landestheater Eisenach haftet nicht für Leistungen und Preise von

Reiseveranstaltern bzw. von anderen Kartenanbietern.

5.2. ONLINEKARTENVERKAUF

5.2.1. THEATERWEBSITE www.landestheater-eisenach.de

Karten, die über die Theaterwebsite gekauft wurden, können im Regelfall bis zu zwei Werktage vor der entsprechenden Veranstaltung nur an der Theaterkasse gegen eine Bearbeitungsgebühr storniert werden. Der Käufer bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 3 Euro pro Karte als Gutschein erstattet. Eine Rückgabe der Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen (Gastspiele, Weihnachten, Silvester und Neujahr) ist ausgeschlossen. Eine Einlösung von Abonnement-Wertgutscheinen sowie die Einlösung von Geschenkgutscheinen, die vor dem 1.9.2018 erworben wurden, sind bei der Onlinebestellung nicht möglich.

5.2.2. EVENTIM www.eventim.de

Der Kartenverkauf über unseren Onlineverkaufspartner EVENTIM erfolgt zu dessen Geschäftsbedingungen, die unter www.eventim.de eingesehen werden können.

6 EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN

Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Erwerbsbestimmungen sind im Kassenraum und in den Publikationen des Landestheaters Eisenach ersichtlich. Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenaufbewahrung. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis inbegriffen. Schwerbehinderte und Rentner erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 20%. Schüler, Lehrlinge, Auszubildende und Studenten erhalten eine Ermäßigung von 40 %. Arbeitslose und Empfänger von Sozialhilfe zahlen 6 € pro Person an der Abendkasse (Karten aus dem Restkartenbestand). Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Nach dem Kauf von Eintrittskarten kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Der Missbrauch von ermäßigten Karten kann zu Hausverbot führen, ohne dass es zu einer Entschädigung kommt. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Das Landestheater Eisenach behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigung zu gewähren.

7 RESERVIERUNGEN

7.1. SCHRIFTLICHE UND TELEFONISCHE RESERVIERUNGEN

Die Theaterkasse des Landestheaters Eisenach nimmt für den gesamten veröffentlichten Spielplan schriftliche und telefonische Kartenreservierungen entgegen. E-Mail-Bestellungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.

7.2. KURZFRISTIGE RESERVIERUNGEN

Für Bestellungen ab 14 Tage vor der Vorstellung wird ein Zahlungs- bzw. Abholungstermin vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungstermins ist das Landestheater Eisenach berechtigt, anderweitig über die Karten zu verfügen. In Ausnahmefällen kurzfristig reservierte Karten müssen bis spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden, danach erlischt der Anspruch. Nicht abgeholte Karten, die an der Abendkasse im Freiverkauf nicht mehr verkauft werden können, werden in Rechnung gestellt.

7.3. LANGFRISTIGE RESERVIERUNGEN

Bei langfristigen Reservierungen senden wir eine Rechnung über die gewünschten Karten mit Zahlungstermin zu. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Landestheaters Eisenach werden

die Karten zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die Adresse des Bestellers auf  dem Postweg zugesandt. Geht eine fristgerechte Zahlung nicht ein, so ist das Landestheater Eisenach berechtigt, anderweitig über die Karten zu verfügen. Eine Reduzierung der Anzahl der bestellten Karten bzw. eine Stornierung der gesamten Bestellung ist grundsätzlich nur bis zum Zahlungstermin möglich.

8 POSTVERSAND VON KARTEN

Für die Zusendung Ihrer reservierten Karten und Gutscheine erheben wir eine Bearbeitungs- und Versandkostenpauschale in Höhe von 1,50 €. Übersendet das Landestheater Eisenach dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das Landestheater Eisenach ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, verpflichtet Ersatz zu leisten.

9 GESCHENKGUTSCHEINE

Für Veranstaltungen des Landestheaters Eisenach können an der Theaterkasse Geschenkgutscheine erworben werden. Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit nach dem auf dem Gutschein aufgedruckten Datum. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen und Plätze besteht nicht. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung der Gutscheine erfolgt nicht. Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.

10 BESONDERE REGELUNGEN

Spielplan- und Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen grundsätzlich kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht des Landestheaters Eisenach. Der Besucher hat Anspruch auf den auf der Eintrittskarte gedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlass- und Schließerpersonals möglich. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Landestheater Eisenach übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

11 BARRIEREFREIHEIT

Im Großen Haus stehen für BesucherInnen im Rollstuhl spezielle Plätze im hinteren Parkettbereich zur Verfügung. Eine behindertengerechte Sanitäranlage befindet sich im Erdgeschoß. Das Große Haus verfügt über einen Lift mit direktem Zugang zum Parkett, die Anmeldung erfolgt über die Theaterkasse. Das Landestheater Eisenach verfügt über eine Induktionsschleife, die geeigneten Plätze befinden sich im Parkett im mittleren Bereich.

12 FUNDSACHEN

Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in dem Publikum zugänglichen Räumen gefunden werden, beim Personal des Landestheaters Eisenach abzugeben. Der Verlust von Gegenständen kann dem Garderoben- oder Einlassdienst mitgeteilt werden.

13 BILD- UND/ ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Das Fotografieren, sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen der Aufführungen, sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.

14 MOBILTELEFONE

Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher sowie des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Landestheater Eisenach bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

15 HAUSRECHT

Den Anweisungen des Einlass- und Schließerpersonals sowie anderen von der Theaterleitung autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Das Personal des Landestheaters Eisenach ist berechtigt, Besucher aus den Räumlichkeiten bzw. Veranstaltungen zu verweisen, wenn andere Besucher bzw. die Vorstellung gestört werden. In gravierenden Fällen kann durch die Leitung oder durch sie beauftragte Personen ein Hausverbot erteilt werden. Dieses kann nur durch die Leitung des Hauses wieder aufgehoben werden.

16 DATENSCHUTZ

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weist das Landestheater Eisenach darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbedingungen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.

17 INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. März 2019 in Kraft und gelten für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Veranstaltungen.

18 AKTUELLE SONDERREGLUNGEN / CORONA

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie, sowie den hiermit verbundenen gesetzlichen Auflagen und internen Maßnahmen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes gelten folgende, zusätzliche Bestimmungen in Ergänzung bzw. Abweichung vorstehender Bestimmungen:

18.1 Gesonderte Buchungs- und Erstattungsbedingungen:

  • Eintrittskarten können online, schriftlich (per E-Mail, Post) oder an der Theaterkasse unter Angabe der Kundendaten erworben werden.
  • Es können ausschließlich personalisierte Tickets ausgegeben werden.
  • Die erworbenen, personalisierten Eintrittskarten können nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Einlass kann – unter Vorzeigen eines übereinstimmenden Ausweisdokuments beim Einlasspersonal – nur an die Gäste gewährt werden, deren Name dem auf dem Ticket abgedruckten übereinstimmt.
  • Eine Belegung von nebeneinanderliegen Sitzplätzen (auch von Personen desselben Hausstandes) kann leider wegen internen Maßnahmen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes nicht erfolgen.
  • Es sind keine Gruppenbuchungen möglich.
  • Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen des Landestheaters Eisenach oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ausfällt, kann dem Besucher der Kartenpreis in Form eines Gutscheins oder einer Überweisung erstattet werden. Eine Spende in Höhe des Ticketwertes ist ebenso möglich.

18.2 Der Vorstellungsbesuch ist nur möglich bei Einhaltung folgender Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

  • Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten.
  • Auf dem Weg zum bzw. vom Sitzplatz des Besuchers hat dieser stets eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese ist vom Besucher mitzubringen und kann nicht vom Landestheater Eisenach gestellt werden.
  • Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mind. 1,50 m ist stets einzuhalten. Ausnahmen hiervon bestehen ausschließlich bei Personen desselben Hausstandes.
  • Der Besucher hat auf ausreichende Handhygiene zu achten. Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • Bei Verstößen gegen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen kann der Besucher zum Verlassen des Theaters aufgefordert werden.

18.3 GARDEROBE

Grundsätzlich kann keine Garderobe abgegeben werden. Der Besucher hat seine Garderobenstücke nach Möglichkeit außerhalb des Landestheaters Eisenach zu belassen bzw. diese mit in den Zuschauerraum zu nehmen.

18.4 WEITERE REGELUNGEN

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landestheaters Eisenach gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.